Leben im Stadtteil
Betreuungsrecht: Hilfe beim Deutschen Roten Kreuz in Schwachhausen
Beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) in der Wachmannstraße 9 gibt es seit einiger Zeit das Referat „Betreuungsrecht“, das von der Juristin Dagmar Theilkuhl geleitet wird.
„Aber wie das so ist mit neuen Aufgaben“, meint Dagmar Theilkuhl, „es kommt immer mehr dazu“. Inzwischen kümmern sich die Mitarbeiterinnen des Referats auch um andere Projekte, wie zum Beispiel „proCuraKids“, „Migrationsberatung“ oder um „Soziale Hilfen“.
Besonders am Herzen liegt Dagmar Theilkuhl und Ihren Kolleginnen das Projekt „proCuraKids“ – Verantwortung für Kinder und Jugendliche. Dieses Projekt richtet sich an Menschen, die bereit sind, eine Vormundschaft für Kinder oder Jugendliche zu übernehmen. Ziel ist es, „die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen, die eine Vormundschaft benötigen, so zu gestalten, dass deren seelisches, geistiges und körperliches Wohl gefördert wird“. Vormünder arbeiten ehrenamtlich. Das DRK bildet für diese Aufgabe aus und leistet kontinuierliche Unterstützung. Die Bereitschaft, eine Vormundschaft zu übernehmen, ist groß, dennoch sucht das DRK ständig weitere Vormünder.
Im Rahmen der „Migrationsberatung“ finden erwachsene Zuwanderer Beratung und Unterstützung für ihr Leben in Deutschland.
Und dann ist da noch der Betreuungsverein. In ihm finden vom Amtsgericht bestellte ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer Unterstützung bei ihrer Arbeit. Dagmar Theilkuhl: „Wir suchen ständig neue Betreuerinnen und Betreuer, die sorgfältig von uns auf diese Aufgabe vorbereitet werden. Viele Menschen glauben, dass ihre Angelegenheiten im Falle einer schweren Erkrankung automatisch von nahen Angehörigen wahrgenommen werden können. Das ist ein Irrtum“, so Dagmar Theilkuhl „Liegt keine Vollmacht vor, wird durch das Amtsgericht eine Betreuung bestimmt. Dem kann man mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung vorbeugen.“ In einer Vorsorgevollmacht muss eine bestimmte Person für die Regelung aller persönlichen und finanziellen Angelegenheiten benannt werden.
Für Alleinstehende, die niemandem diese Verantwortung übertragen möchten, bietet sich eine Betreuungsverfügung an. In ihr können alle persönlichen Anforderungen an eine Betreuung festgelegt werden, wie zum Beispiel Pflege in der eigenen Wohnung oder in einem bestimmten Heim, Vorgaben für die medizinische Versorgung und Ernährung sowie vieles mehr. Dagmar Theilkuhl: „Niemand sollte bei schwerer Erkrankung auf Lebensqualität verzichten müssen. Deshalb lassen Sie sich rechtzeitig beraten und erstellen eine Vollmacht!“
Beratung und Information:
Referat Betreuungsrecht des DRK , Wachmannstr. 9, 28209 Bremen
Vordrucke des Bundesjustizministeriums:
Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
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